Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich viele Arbeitgeber dazu entschlossen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken, um so Kontakte zwischen den Kollegen zu reduzieren und die Verbreitung des Virus zu vermeiden. Dadurch entstehen den Arbeitnehmern jedoch Kosten wie z. B. für Strom oder Heizung. In vielen Fällen erfüllt aber der Arbeitsplatz im eigenen Zuhause nicht die Voraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers. Damit Betroffene ohne Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers i.S.d. Gesetzes nun die angefallenen Kosten bei der Steuererklärung ansetzen können, hat der Gesetzgeber im Dezember 2020 die Homeoffice-Pauschale beschlossen.
Während für das Homeoffice eine Pauschale von max. € 600,00/Jahr steuerlich geltend gemacht werden kann, sind die Kosten für ein professionelles Büro bei ARS VIVENDI voll absetzbar und eine Investition in die persönliche Lebensqualität – Ihrer Work-Life-Balance.
Beispiel:
Vollausgestattetes Büro inkl. High Speed Internet, sämtliche Nebenkosten sowie Reinigung
monatliche Kosten: € 420,00
maximal können Sie so € 5.040 bei Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen und sauber nachweisen.