Für die Mehrzahl von Unternehmen, Beratern und Anwälten tragen Standort Erweiterungen zu einem deutlichen und oft essentiellen Imagegewinn bei. Dabei ist es betriebswirtschaftlich weder vernünftig noch notwendig, konventionelle Büros mit Mitarbeitern zu etablieren.
Doch was ist eigentlich eine Niederlassung und was ist zu beachten?
Grundsätzlich hat eine Zweigniederlassung oder Niederlassung keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sowohl rechtlich als auch organisatorisch bleibt sie Teil der Hauptniederlassung und unterliegt deren Recht. Bei einem ausländischen Unternehmen richtet sich die innere Verfassung nach dem Gesellschafterstatut und dem zuständigen ausländischem Recht.
Dennoch nimmt die Niederlassung selbstständig am Geschäftsverkehr teil und wird nach deutschem Recht behandelt, ebenso wie die Rechtsbeziehung mit den Kunden.
Eine selbstständige Niederlassung kann nur von einem Kaufmännischen Unternehmen (Kapitalgesellschaft) errichtet werden und muss mit eigenem Kapital ausgestattet sein.
Ein Personengesellschaft kann lediglich eine Betriebsstätte gründen.
Nutzt man für die Niederlassung ein sogenanntes Virtuelles Büro muss das Bürozentrum einen Arbeitsplatz/shared office anbieten und eingehende Post zuverlässig und unverzüglich weiterleiten.
Ausländische Personen, die in Deutschland eine Zweigniederlassung führen wollen, benötigen zur Ausübung ihres Gewerbes eine berechtigende Aufenthaltsgenehmigung, soweit diese Person einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland nehmen will. Wird die Tätigkeit jedoch unter Beibehaltung des gewöhnlichen Wohnsitzes im Ausland durch gelegentliches Einreisen nach Deutschland ausgeübt, so ist dies Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich.
Insbesondere finden die ausländerrechtlichen Erfordernisse keine Anwendung für Bürger aus dem EU-Raum und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie für Bürger aus Staaten, mit denen eine besondere Vereinbarung getroffen wurde (z.B. Schweiz, Kanada, USA).
Sämtliche Gewinne einer deutschen Niederlassung müssen in Deutschland versteuert werden. Die Steuern entsprechen dabei denjenigen, die ein Unternehmen mit einer entsprechenden deutschen Rechtsform zu zahlen hätte. So fallen bei einer Kapitalgesellschaft in Deutschland Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.