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Corona-Soforthilfe: So hilft Bayern Firmen und Selbstständigen in finanzieller Not

Firmen in Bayern, die wegen der Corona-Krise in Finanznot geraten, können Soforthilfen des Freistaats beantragen. Wieviel Geld es gibt, wo man die Hilfe beantragen kann, und das Antragsformular zum Download finden Sie hier.

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Soforthilfe für Firmen in Bayern. 

Wer kann die Soforthilfen in Bayern beantragen?

Anträge können von Firmen oder von selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe gestellt werden, die ihren Sitz in Bayern und nicht mehr als 250 Angestellte haben.

Welche Voraussetzung gibt es, damit man die Soforthilfe bekommt?

Es muss ein Liquiditätsengpass vorliegen. Das bedeutet, dass man nicht mehr genügend Geld hat, um zum Beispiel laufende Verpflichtungen zu zahlen. “Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen”, so das bayerische Wirtschaftsministerium.

Wie viel Geld können Betriebe und Selbstständige über die Soforthilfen bekommen?

Die Soforthilfen reichten sich nach der Betriebsgröße. Sie sind wie folgt gestaffelt:

  • Betriebe bis fünf Mitarbeiter: 5.000 Euro
  • Betriebe bis zehn Mitarbeiter: 7.500 Euro
  • Betriebe bis 50 Mitarbeiter: 15.000 Euro
  • Betriebe bis 250 Mitarbeiter: 30.000 Euro

Gibt es ein Antragsformular zum Download?

Ja, der Förderantrag im pdf-Format (1,44 MB) ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München abrufbar und online ausfüllbar. Hier geht es zum Download Antrag Soforthilfe Bayern.

Für betroffene Firmen im Allgäu gilt: Das Formular muss ausgefüllt und unterschrieben werden und dann als Scan, Foto oder ausgedruckt geschickt werden an:  

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 327-2428
soforthilfe-corona@reg-schw.bayern.de
www.regierung.schwaben.bayern.de

Wie lange muss man auf das Geld warten?

“Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen”, so das Minsterium.

Muss das Geld zurückbezahlt werden?

Dazu gibt es eine ganz klare Antwort aus dem Wirtschaftsministerium: Nein. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um eine Liquiditätshilfe. Aber, mahnt Ministerpräsident Markus Söder: “Es wird Prüfungen geben.” Das heißt, keiner, der das Geld nicht wirklich benötigt, kann es bekommen und behalten. Söder ergänzte: “Nirgendwo in Deutschland gibt es momentan eine so schnell und unbürokratische Hife. Es gilt jetzt nicht nur die großen Betriebe zu schützen, sondern auch die kleinen und die Kulturschaffenden, die ja oft von der Hand in den Mund leben.”

Gibt es besondere Hilfen für besonders wichtige Unternehmen?

Neben dem Mittelstandsschirm gibt es noch den Bayernfonds. Damit soll ein Schutzschirm für bisher gesunde mittelständische Unternehmen mit einer Schlüsselfunktion für die Wirtschaft geschaffen werden. Derzeit prüft das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Wirtschaft, welche Unternehmen das sein könnten.

Muss ich trotzdem Steuern zahlen?

Wer in Bayern aufgrund der Coronavirus-Krise in finanzielle Schieflage geraten ist, kann ab sofort fällige Steuerzahlungen zinsfrei stunden. Finanzminister Albert Füracker (CSU) setzte die steuerliche Hilfsmaßnahme im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung in Kraft. “Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind das Gebot der Stunde”, sagte er. “Dies gilt auch für den Bereich der Steuern.”