Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Verträge der ARS VIVENDI Enterprises GmbH. Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind neben dem unterzeichneten Vertrag und diesen AGB die jeweils aktuelle Preisliste sowie die Hausordnung der ARS VIVENDI Enterprises GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Änderungen der AGB können von der ARS VIVENDI Enterprises GmbH jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.

1. Geltungsbereich

Dieser Vertrag entspricht der Anwendung eines Beherbergungsvertrages in der Hotellerie. ARS VIVENDI Enterprises GmbH erlaubt dem Kunden die Nutzung des Business Centers und erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen nebst den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen, ergänzt durch die Hausordnung, gelten.

2. Vertragsparteien

Der Kunde verpflichtet sich, die Services von der ARS VIVENDI Enterprises GmbH bzw. die angemieteten Räumlichkeiten/Arbeitsplätze nur unter der im Vertrag angegebenen Firma oder unter einem anderen, vorher mit der ARS VIVENDI Enterprises GmbH abgestimmten Namen, zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, zwar mit denselben Personen, aber unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen die Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und sonstigen Dienstleistungen von der ARS VIVENDI Enterprises GmbH zu nutzen.

3. Vertragsbeginn /Dauer

Der Vertrag beginnt entsprechend des im unterzeichneten Vertrag eingetragenen Datums und ist für die im Vertrag vereinbarte Dauer gültig. Er verlängert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Hierbei gilt für alle Zeiträume der jeweils letzte Tag des Monats, in dem diese auslaufen würden.

4. Kündigung / Pflichten bei Vertragsende

Kündigungen müssen dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum Monatsende schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail zugegangen sein. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner und nicht der Zeitpunkt des Versands.

ARS VIVENDI Enterprises GmbH ist außerdem zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Hierzu zählen u.a. folgende Gründe: mehr als vierwöchiger Verzug mit einer Zahlung, Nichtzahlung der vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung bis zum Vertragsbeginn, Verstöße gegen die Hausordnung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, Verstöße gegen Konkurrenzschutzklauseln, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten.

Im Falle einer fristlosen Kündigung ist die ARS VIVENDI Enterprises GmbH berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

Kündigt die ARS VIVENDI Enterprises GmbH dem Kunden fristlos, werden bei Verträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Tritt der Kunde nach Unterzeichnung eines Vertrages von diesem zurück, werden bei Verträgen mit Befristung 75 Prozent der gesamten Laufzeit des Vertrags ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

Der Kunde verpflichtet sich, nach Vertragsende jeglichen Gebrauch der Geschäftsadresse, nebst etwaigen Bestandteilen zu unterlassen. Andernfalls wird die ARS VIVENDI Enterprises GmbH Schadensersatz gegenüber dem Kunden so lange geltend machen, bis die Inanspruchnahme endet. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung der Vertragslaufzeit, bei Kündigung oder fristloser Kündigung die angemieteten Räumlichkeiten termingerecht zu räumen und in den Zustand der Übernahme zurückzuversetzen. Andernfalls wird die ARS VIVENDI Enterprises GmbH eine Schadensersatzpauschale in Höhe von drei Servicevergütungen an den Kunden berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Eine weitergehende Schadenersatzforderung seitens ARS VIVENDI Enterprises GmbH bleibt hiervon unberührt.

Gibt der Kunde die angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Vertragsende an die ARS VIVENDI Enterprises GmbH zurück, hat der Kunde bis zum Ablauf des vereinbarten Vertragsendes alle vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Bei befristeten Verträgen werden die vereinbarten monatlichen Beträge für den gesamten Zeitraum garantiert. Nach dem Wechseln in ein unbefristetes Vertragsverhältnis, werden die monatlichen Zahlungen beginnend mit dem ersten Monat jährlich anhand des Verbraucherpreisindex für Deutschland des statistischen Bundesamtes angeglichen. Bei unbefristeten Verträgen findet die Angleichung im jährlichen Turnus am Datum des Vertragsbeginns statt. Als Grundlage gilt der für 2020 = 100 festgesetzte Preisindex.  

Wenn nicht anderweitig vereinbart, stimmt der Kunde zu, dass sein Unternehmensname, Logo, und Schriftzug in der Kundenliste den ARS VIVENDI Enterprises GmbH genannt werden dürfen.

5. Sonstiges

Falls die gebuchten Leistungen durch die ARS VIVENDI Enterprises GmbH nicht erbracht werden können, hat der Kunde uneingeschränktes Kündigungsrecht. Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer Kündigung keine Schadensersatzansprüche gegenüber der ARS VIVENDI Enterprises GmbH geltend zu machen.

Die ARS VIVENDI Enterprises GmbH verfolgt eine „fair use“-Politik. Ziel ist der Ressourcen schonende Umgang in den Mietflächen und den Gemeinschaftsbereichen. Im Falle unvorhergesehener und massiver Kostensteigerungen (insb. Anhebung der Heiz- und Betriebskosten durch den Vermieter der Büro- und Tagungsvilla von mehr als vier Prozent) ist die ARS VIVENDI Enterprises GmbH daher berechtigt, die Mehrkosten auf die Mieter jederzeit umzulegen.

Der Mieter verpflichtet sich vor Vertragsunterzeichnung Geschäfts-, Konferenz-, Besprechung- und Veranstaltungsinhalte gegenüber der ARS VIVENDI Enterprises GmbH offenzulegen und über mögliche Risiken aufzuklären. Dies gilt besonders bei Buchungen mit religiöser oder politischer Motivation. Sollte der Mieter der Offenlegung nicht nachkommen oder unvollständige, verdeckte oder falsche Informationen angeben, hat die ARS VIVENDI Enterprises GmbH das Recht, sämtliche Verträge mit sofortiger Wirkung zu stornieren. In diesem Falle werden bei Verträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt.

Rechte und Pflichten

1. Betreten der Mieträume durch die ARS VIVENDI Enterprises GmbH

Durch die ARS VIVENDI Enterprises GmbH befugte Personen dürfen die Räumlichkeiten des Kunden in bereits eingetreten in Notfällen oder bei drohender Gefahr, zur Prüfung ihres Zustandes, zum Zwecke der Instandhaltung sowie Überprüfung der technischen Anlagen (z. B. Brandmelder) oder aus anderen wichtigen Gründen jederzeit betreten. Ist der Servicevertrag fristgerecht gekündigt, erteilt der Kunde der ARS VIVENDI Enterprises GmbH zum Zwecke der Weitervermietung der Räumlichkeiten nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten den Zutritt. Des Weiteren erteilt der Mieter der ARS VIVENDI Enterprises GmbH beauftragten Reinigungsunternehmen pauschal die Erlaubnis zum Betreten der Räume zum Zwecke der Reinigungsarbeiten.

2.   Nutzung der Geschäftsadresse und Mieträume

Die gemäß Vertrag angemieteten Büroräumlichkeiten, Arbeitsplätze und Gemeinschaftsbereiche dürfen nicht als Ladenlokale, sondern ausschließlich zu den Zwecken, die der Kunde Ars Vivendi Enterprises GmbH im Voraus mitgeteilt hat. Ebenso wird dem Kunden eine Untervermietung bzw. jegliche sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte untersagt.

Die Nutzung der Geschäftsadresse durch den Kunden ist ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen der ARS VIVENDI Enterprises GmbH und dem Kunden erlaubt.

Der Kunde ist allein für die rechtliche, insbesondere Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs-, und steuerrechtliche Zulässigkeit seiner Verwendung der Adresse verantwortlich. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung dieser Geschäftsadresse. Die ARS VIVENDI Enterprises GmbH übernimmt ferner keine Gewähr für den Eintritt jedweden mit dieser Nutzung bezweckten Erfolgs.

Der Kunde verpflichtet sich, bei Anmietung von Büroräumen, vor Einzug in die Räumlichkeiten eine Betriebs- und Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen, die Personen und Sachschäden, die durch seinen Geschäftsbetrieb verursacht werden, abdeckt. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, eventuelle Beschädigungen und/oder Verluste von eingebrachten Gegenständen im Büro und/oder Technikraum mitzuversichern. Der Versicherungsschutz muss auch die Schäden umfassen, die eigene Mitarbeiter des Kunden bei der dienstlichen Verrichtung verursachen. Auf Verlangen der ARS VIVENDI Enterprises GmbH hat der Kunde den Abschluss der Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Es ist dem Kunden bewusst, dass während seiner Mietzeit Renovierungs- oder anderweitige Bauarbeiten, sowie Umzugs- und Räumungsarbeiten in den Büroräumen sowie in den Gemeinschaftsräumen durchgeführt werden können. Mögliche Einschränkungen durch diese Arbeiten berühren nicht das geschlossene Geschäftsverhältnis mit der ARS VIVENDI Enterprises GmbH. Es ist dem Kunden bewusst, dass die Konferenz- und Besprechungsräumen sowie die Gemeinschaftsbereiche vereinzelt für Veranstaltungen genutzt werden und es dadurch möglicherweise zu Einschränkungen bei der Nutzung kommen kann. Diese Einschränkungen berühren nicht das geschlossene Geschäftsverhältnis mit der ARS VIVENDI Enterprises GmbH.

Haftung der ARS VIVENDI Enterprises GmbH

Die ARS VIVENDI Enterprises GmbH haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens der ARS VIVENDI Enterprises GmbH oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag begrenzt, welcher sich nach der landesspezifischen Versicherungspolice richtet, oder auf einen Betrag in Höhe des 3-fachen des monatlichen Mietpreises begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden seitens der ARS VIVENDI Enterprises GmbH ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die ARS VIVENDI Enterprises GmbH nicht für Folgendes: Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung, Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, höhere Gewalt oder technische Missstände; für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die die ARS VIVENDI Enterprises GmbH  keinen Einfluss hat.

Ebenso ist die Haftung seitens der ARS VIVENDI Enterprises GmbH ausgeschlossen für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf anderen Auftraggebern des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.

Eine Haftung von der ARS VIVENDI Enterprises GmbH für Gewinnentfall des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Kunde verpflichtet sich, einen Schaden, für den er die ARS VIVENDI Enterprises GmbH ersatzpflichtig machen will, der ARS VIVENDI Enterprises GmbH unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eintritt des Schadens anzuzeigen.

Persönliche Haftung des Kunden

Der Kunde haftet persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von ihm unterzeichneten Vertrag.

Sollte der Kunde seinen Betrieb teilweise oder ganz veräußern, bedarf es aufgrund des Vertragsübergangs auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit der ARS VIVENDI Enterprises GmbH. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht. Die persönliche Haftung des Kunden bleibt bestehen, sollte es keine Übergangsvereinbarung geben.  Die Zustimmung zu einem Übergang des Vertrags wird nicht ohne triftigen Grund zurückgehalten.

Der Kunde übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Angehörigen, Besucher, Teilnehmer an Veranstaltungen oder Besprechungen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht werden. Der Kunde trägt die gesamte Verantwortung bei sämtlichen von ihm durchgeführten Aktivitäten in den Flächen der Büro- und Tagungsvilla. Verursachte Schäden sind der ARS VIVENDI Enterprises GmbH gegenüber unverzüglich anzuzeigen.

Sollten Haftungsansprüche des Kunden gegenüber der ARS VIVENDI Enterprises GmbH im Falle der Ablehnung durch die ARS VIVENDI Enterprises GmbH oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden, erlöschen diese.

Sollten Schlüssel bzw. Zugangsrechte an den Mieter übergeben werden, so werden diese in einem Protokoll vermerkt. Ein etwaiger Verlust ist ARS VIVENDI Enterprises GmbH sofort zu melden und mögliche Schäden zu ersetzten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die den Interessen und dem Willen beider Vertragsparteien am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle vertraglichen Pflichten ist die ARS VIVENDI Enterprises GmbH in Memmingen.

Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Memmingen, der Ort, an dem die Serviceleistungen erbracht werden.