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Steuerfrei Räume mieten

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Selbständige in Heilberufen oder Umsatzsteuer-befreite Kleinunternehmer stehen bei der gewerblichen Raumanmietung häufig vor dem Problem, neben der Miete auch noch die MwSt. zahlen zu müssen, ohne diese jedoch in Abzug bringen zu dürfen.

In der  ARS VIVENDI Bürovilla sind wir berechtigt, unsere Räume an nicht Vorsteuer Abzugs-berechtigte Personen zu vermieten und als steuerfreie Leistung nach § 4 Nr.12a UStG. in Rechnung zu stellen.

Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie eine steuerfreie Anmietung wünschen. Diese Regelung findet keine Anwendung in der stunden- oder tageweisen Anmietung.